Ein Citoyen als Richter
Er wird als Nestbeschmutzer wahrgenommen, das setzt ihm zu.
Seit dem 30. April 2017 ist Thomas Fischer, bis dato Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und Kolumnist der ZEIT im vorzeitigen Ruhestand.
Aus beiden Ämtern ausgeschieden, aber heute abend wieder da, im Hamburger Literaturhaus als Gast im Philosophischen Café mit Reinhard Kahl.
Fischer ist ein großer, schwerer Mann, seine Haltung wirkt wie ein Statement: Zurückgeneigt sitzt er da, die Arme über dem imposanten Bauch gefaltet, der Blick hinter den Brillengläsern schweift über Gesprächspartner, Publikum und Horizont. Wenn er redet, holt er weit aus, ein Mann im Gespräch mit sich selbst. Manchmal hat er den Faden verloren und erkundigt sich: Was war noch mal Ihre Frage? Oder: Auf den zweiten Teil Ihrer Frage komme ich noch zurück.
„Denken. Urteilen. Richten.“ lautet das Thema des Abends. Moderator Kahl möchte den kolossalen Richter auf Kants Bemerkung festnageln, der Mensch sei ein „krummes Holz“. Fischer erweist sich als solches.
Erst mit 27 begann der vormalige Paketzusteller, Rockmusiker, LKW-Fahrer und Germanistikstudent, Jura zu studieren. 1988 wurde er Richter („mit Leidenschaft“), später Ministerialbeamter und dann in den BGH gewählt, wo er sich – nicht nur darin Ausnahme seines Standes – in einem zweieinhalb Jahre währenden Verfahren gegen den Gerichtspräsidenten die Stelle des Senatsvorsitzenden erstritt. „Als Rockmusiker war ich erfolgreicher als als Richter.“
Vermutlich fehlt Thomas Fischer an diesem Abend der Sparringspartner. Die sanften Fragen und mit leisem Nachdruck vorgebrachten Versuche des Moderators, ihn aus dem Modus des höchst amüsanten Mäanderns ins konzentrierte Gespräch zu holen, haben die Wirkung, die ein Pilotfisch auf einen weißen Hai hat.
Fischer spricht, wovon seine Kolumnen handelten.
Davon, dass es kein natürliches Recht gibt, aus dem das Normgebäude der Gesetze abgeleitet werden könne. Tötungshemmung? Nicht eingebaut. Kindsmord, Altenmord – das Grausamste hat es immer gegeben. Nichts Natürliches und nichts Göttliches hält mensch vom Morden ab, und der Täter ist keine Verirrung der Natur. Man muss dem Menschen nur eine übergeordnete Idee einbläuen, dann ist der Mord schon gerechtfertigt. Das einzige, was homo sapiens bändigt, sind das Gesetz und die Staatsgewalt, die von ihm symbolisiert wird. Und das Recht ist nicht von ewig her festgeschrieben, sondern menschliche, historische, höchst komplizierte Vereinbarung. Ausgehandelt – und damit änderbar.
Beispiel: die Nürnberger Prozesse. Obwohl der Grundsatz gilt, dass niemend bestraft werden soll, wenn es für seine Tat kein Gesetz gab („Nulla poena sine lege“), wurden die Nazis für ihre Verbrechen gegen die Menschheit verurteilt. Das war richtig so, und so entstand neues Recht. „Bei Systemwechseln versagen unsere ewigen Wahrheiten.“
Fischer wäre aber nicht der bissige Buddha, der er ist, wenn er nicht dem Lob für die neueste Konstruktion zur Ahndung von Kriegsverbrechen, dem Haager Internationalen Strafgerichtshof, das Bittersalz der Realität beigeben würde: Als Kriegsverbrecher verurteilt werden eher die afrikanischen Potentaten, die ihre Bürgerkriege verloren haben. „Da geht der eine in den Knast, der andere wird Außenminister.“ Mitgedacht sind alle die Kriegsverbrechen anordnenden Staatenlenker, derer man nicht habhaft werden kann.
So wird es an diesem Abend nicht gesagt, mir scheint es aber einleuchtend: Fischers Popularität speist sich daraus, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt. Seine Justitia ist nicht auf einem Auge bandagiert. Sie nimmt die Realitäten in den Blick, und fragt, wie sehr das Recht diesen Tatsachen gewachsen ist. Statt dem Recht einen Popanz zu errichten, macht er es scharf, damit es so gerecht wie möglich ist. Seine Angriffe auf Wischi-Waschi-Formulierungen, seine Aufdeckung von Unzulänglichkeiten haben ihm den Ruf des Nestbeschmutzers eingebracht. „Dabei kämpfe ich doch nur für die Ehre der Justiz. Das hat die nur nicht bemerkt.“ Denn das Recht kann nur verändert werden, wenn es verstanden wird. Und Fischers Verdienst als Kolumnist und Debattierer besteht in der Zuspitzung zum Zweck der Verständlichkeit.
Das unfehlbare Recht, die Würde der Justiz, die Würde des Gerichts – das ist in Fischers Augen alles Zuckerguss, Überhöhung eines menschlichen und deshalb nowendig fehlerbehafteten Tuns. Sein Kurzkommmentar (2723 Seiten!) zum Strafgesetzbuch ist vermutlich (ich bin kein Jurist) dieser lutherischen Sprach-Sinnlichkeit wegen der angesehenste: Auch die trockensten Vorgänge gewinnen in Fischers Verbalkunst Schärfe und unverwechselbare Diktion. Zum Beispiel streift er heute abend die „Unterlassung“ §13 StGB, die Nichthandeln in bestimmten Situationen bestraft.
„Kann ich Sie, Herr Kahl, wegen Unterlassung anklagen, weil Sie jetzt hier mit mir plaudern, wenn Sie doch im Mittelmeer Flüchtlinge retten könnten?“
Überaus erhellend ist seine Darstellung der bundesrichtlerlichen Arbeit. „Richter am BGH sind nicht die Weisesten der Weisen, sie sind nur andere Richter.“ Sie vernehmen keine Zeugen, debattieren nicht mit Anwälten, sondern sollen die in Akten erfassten Urteile anderer Gerichte lesen und beurteilen. 600 Fälle im Jahr, 60.000 Seiten müssen im Detail gelesen werden. Im Unterschied zum Verlagslektor, der nach 20 Seiten erkennen kann, ob er Stuss vor sich hat, sollte der Revisionsrichter die Akte ganz lesen, um Fehlentscheidungen erkennen zu können. Und dann sollen fünf Richter in der Spruchkammer zu einem möglichst einstimmigen Urteil kommen. „Wahnsinniger Konformitätsdruck.“ Wer das sagt, schade der Justiz, so die Kollegenmeinung.
Zum Schluss die Frage, ob Fischer nicht manchmal vom Day After träumt.
Er glaubt, dass die Folgen der Digitalisierung noch kaum bedacht sind: Marginalisierung und Isolation der Individuen, die unter der Last der ihnen aufgebürdeten Verantwortung durchdrehen.
Da spricht der nachdenkliche Bürger.
Für den Herbst ist ein neues Buch des Bürgers und Republikaners Fischer angekündigt, bis dahin kann man seine Kolumnen lesen: Fast soviel Text, wie ein BGH-Richter im Jahr schaffen muss, klüger und bedenkenswerter und witziger als dessen Akten allemal. Einen „Rechthaber aus Idealismus“ hat ihn ein Kollege von der SZ genannt, man könnte auch sagen: Er grummelt zornig aus Erfahrung.
Schreibe einen Kommentar